Alkohol am Steuer - Bußgeld und Punkte


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Achtung Promille!

Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen:

Tatbestand Bußgeld in EUR Punkte im Fahreignungsregister
In der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten (weniger als 0,5 ‰). 250 €
Alkoholgehalt im Blut Wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen Wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen Wenn es zu einem Unfall kommt

Ab 0,3 ‰
(Alkohol zeigt Wirkung)

  Punkte im Fahreignungsregister:
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: 30-45 Tagessätze
Führerscheinentzug: ≥ 6 Monate
Punkte im Fahreignungsregister:
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (30-45 Tagessätze)
Mithaftung, wenn der Unfall auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist.
Die eigene Haftpflichtversicherung nimmt bei einem alkoholbedingten Unfall bis zu 5.105,09 € Regress.
Die eigene Kaskoversicherung verweigert bei einem alkoholbedingten Unfall die Zahlung völlig.
Führerscheinentzug: ≥ 6 Monate
Ab 0,5 ‰
(Doppeltes Unfallrisiko)
Punkte im Fahreignungsregister:
1. Verstoß: 500,00 € Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot
2. Verstoß: 1.000,00 € Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
3. Verstoß: 1.500,00 € Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
Punkte im Fahreignungsregister:
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: 30-45 Tagessätze
Führerscheinentzug: ≥ 6 Monate
Punkte im Fahreignungsregister:
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: 30-45 Tagessätze
Mithaftung, wenn der Unfall auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist.
Die eigene Haftpflichtversicherung nimmt bei einem alkoholbedingten Unfall bis zu 5.105,09 € Regress.
Die eigene Kaskoversicherung verweigert bei einem alkoholbedingten Unfall die Zahlung völlig.
Führerscheinentzug: ≥ 6 Monate
Ab 1,1 ‰
(absolute Fahruntüchtigkeit, über zehnfaches Unfallrisiko)
Punkte im Fahreignungsregister:
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: 30-60 Tagessätze
Führerscheinentzug: ≥ 6 Monate
Punkte im Fahreignungsregister:
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: 45-120 Tagessätze
Führerscheinentzug: ≥ 12 Monate
Punkte im Fahreignungsregister:
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: 45-120 Tagessätze)
Mithaftung, wenn der Unfall auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist.
Die eigene Haftpflichtversicherung nimmt bei einem alkoholbedingten Unfall bis zu 5.105,09 € Regress.
Die eigene Kaskoversicherung verweigert bei einem alkoholbedingten Unfall die Zahlung völlig.
Schadenersatz, Schmerzensgeld und evtl. Rente an die Unfallopfer
Führerscheinentzug: ≥ 12 Monate
Ab 1,6 ‰ Punkte im Fahreignungsregister:
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: 30-60 Tagessätze
Führerscheinentzug: ≥ 9 Monate
Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist eine positive MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erforderlich.
Punkte im Fahreignungsregister:
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: 45-120 Tagessätze
Führerscheinentzug: ≥ 12 Monate
Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist eine positive MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erforderlich.
Punkte im Fahreignungsregister:
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: 45-120 Tagessätze)
Mithaftung, wenn der Unfall auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist.
Die eigene Haftpflichtversicherung nimmt bei einem alkoholbedingten Unfall bis zu 5.105,09 € Regress.
Die eigene Kaskoversicherung verweigert bei einem alkoholbedingten Unfall die Zahlung völlig.
Schadenersatz, Schmerzensgeld und evtl. Rente an die Unfallopfer
Führerscheinentzug: ≥ 12 Monate
Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist eine positive MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erforderlich.

Bei Radfahrern wird normalerweise ab 1,6 ‰ von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen.

Der vorliegende Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog ist ein Service von Fahrschule.de. Es handelt sich dabei nicht um einen amtlichen Text. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebotes ist ausgeschlossen.

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