1. Trotz sonst guter Leistungen ist die Prüfung als nicht bestanden zu bewerten bei:
- Gefährdung oder Schädigung
- Grobe Missachtung der Vorfahrt- und Vorrangregelung
- Nichtbeachten von "Rot" bei Lichtzeichenanlagen oder entsprechenden Zeichen eines Polizeibeamten
- Nichtbeachten der Vorschriftzeichen, wie
- Stop-Schild (Z 206)
- Verkehrsverbote (Z 250 bis Z 266) ohne Zusatzschild, wie z. B. "Anlieger frei",
- Verbot der Einfahrt (Z 267)
- Nichtbeachten anderer Vorschriftzeichen mit der Folge einer möglichen Gefährdung
- Verstoß gegen das Überholverbot
- Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an der Haltestelle halten, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h.
- Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf Gegenfahrbahn
- Fahrstreifenwechsel ohne Verkehrsbeobachtung
- Fehlende Reaktionen bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen
2. Zum Nichtbestehen kann auch die Wiederholung und Häufung verschiedener Fehler führen:
- Mangelhafte Verkehrsbeobachtung
- Nichtangepasste Geschwindigkeit
- Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit mehr als Schrittgeschwindigkeit aber nicht mehr als 20 km/h
- Fehlerhaftes Abstandhalten
- Unterlassene Bremsbereitschaft
- Nichteinhalten des Rechtsfahrgebotes
- Nichtbeachten von Verkehrszeichen, mit Ausnahme der unter Punkt 1 genannten Situationen
- Langes zögern an Kreuzungen und Einmündungen
- Fehlerhaftes oder unterlassenes Einordnen in Einbahnstraßen
- Fehlerhaftes oder unterlassenes Betätigen des Blinkers
- Fehlerhafte oder unterlassene Benutzung der Bremsen und vorhandener Verzögerungssysteme.
- Fehler bei der Fahrzeugbedienung
- Fehler bei der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise