Behindertenausbildung

Wenn Sie eine Behinderung haben und Geld sparen wollen, sollten Sie vor Abschluß eines Ausbildungsvertrages mit der Fahrschule zunächst mit möglichen Kostenträgern abklären, ob die Kosten für die Fahrausbildung und eventuell notwendige Gutachten ganz oder teilweise übernommen werden.

Wenden Sie sich an eine Fahrschule, die Erfahrung mit der Ausbildung von Menschen mit Behinderung hat. Adressen von Behindertenfahrschulen finden Sie unter www.fahrschulen.de. Eine Fahrschule mit Erfahrung in der Ausbildung behinderter Menschen kann Ihnen wertvolle Unterstützung, Hinweise und Tipps bei der Beantragung der Fahrerlaubnis und bei eventuell notwendigen Begutachtungen geben.

Fragen Sie in der Fahrschule nach, ob ein Ausbildungsfahrzeug mit der von Ihnen benötigten technischen Ausstattung (z.B. Automatikfahrzeug, Handbedienung, Fußlenkung, Pedalverlängerungen, Sprachsteuerung usw.) vorhanden ist oder beschafft werden kann. Schauen Sie sich vor Abschluss des Ausbildungsvertrages das Ausbildungsfahrzeug an und setzen Sie sich ruhig auch in das Ausbildungsfahrzeug hinein. Ein erfahrener Fahrlehrer kann Ihnen vorab schon relativ genau sagen, welche Hilfsmitteln Sie benötigen und Sie können dann abschätzen, ob Sie damit zurecht kommen würden.

Manche Fahrschulen haben sich auf die Ausbildung von Menschen mit ganz bestimmten Behinderungen spezialisiert und haben entsprechend qualifizierte Fahrlehrer, die z. B. die Gebärdensprache beherrschen. Eine gute Behindertenfahrschule kennt in der Regel alle anderen Behindertenfahrschulen in Ihrer Region und kann Ihnen gegebenenfalls eine auf Ihr Handicap spezialisierte Fahrschule empfehlen. Eine gute Fahrschule hat es auch nicht nötig, Sie möglichst schnell zum Abschluß eines Ausbildungsvertrages zu drängen. Fragen Sie nach, ob Ihnen andere behinderte Menschen als Referenzkunden genannt werden können. Gute Behindertenfahrschulen sind überregional bekannt und arbeiten oft sehr eng mit den Kostenträgern zusammen. Fragen Sie nach, wie viele Behinderte mit welchem Handicap im letzten Jahr in der Fahrschule ausgebildet wurden.

Wenn Sie Ihren Führerscheinantrag gestellt haben, prüft die zuständige Behörde Ihre Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges und kann je nach Art und Grad Ihrer Behinderung folgende Gutachten verlangen:

  • Ärztliches Gutachten
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung
  • Technisches Gutachten
  • Fahrprobe
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