Löschung der Punkte in Flensburg:
Tilgungsfristen für Punkte im Fahreignungsregister (FAER)
Wollten Sie schon immer mal wißen, wie sich das mit der Löschung von Punkten in Flensburg genau verhält? Hier haben wir die Tilgungsfristen für Sie zusammengestellt:
2 Jahre und sechs Monate
Punkte aus Entscheidungen wegen verkehrssicherheitsbeeinträtigenden Ordnungswidrigkeiten (z.B. Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer)
5 Jahre
Punkte aus Entscheidungen wegen besonders verkehrssicherheitsbeeinträtigenden Ordnungswidrigkeiten (z.B. Alkohol oder Drogen am Steuer)
Punkte aus Entscheidungen wegen Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder ohne isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
10 Jahre
Punkte aus Entscheidungen wegen Straftaten mit Entziehung des Führerscheins oder mit einer isolierten Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Einträge und Punkte werden nach Ablauf der Tilgungsfrist plus einem Jahr (Überliegefrist) gelöscht und sind nicht mehr nachvollziehbar.
Beispiel: Am 15.07.2017 wurde eine Entscheidung wegen eines Handyverstoßes mit einem Punkt rechtskräig. Dieser Punkt wird zum 15.01.2020 getilgt und zum 15.01.2021 gelöscht. Bitte beachten Sie, daß die Laufzeit der Tilgungsfristen an dem Tag beginnt, an dem eine Verurteilung oder ein Bußgeldbescheid rechtskräig wird. Falls Sie innerhalb der Tilgungsfrist eine weitere Ordnungswidrigkeit begangen haben, können Sie nur noch versuchen den Ablauf der überliegefrist zu erreichen, bevor die Punkte aus dieser Ordnungswidrigkeit eingetragen werden. Deshalb kann es im Einzelfall sinnvoll sein, Rechtsmittel einzulegen, wenn noch Zeit gewonnen werden muß, damit frühere Punkte aus Ordnungswidrigkeiten noch vor Eintragung neuer Punkte aus Ordnungswidrigkeiten entfernt werden (müssen).
Tipp: Örtliche Führerscheinstellen führen Akten, in denen Verkehrsünden, persönliche Daten, Führerschein-Auflagen, Beschränkungen, Entzug oder Widerruf der Fahrerlaubnis, Fahrverbote, Beschlagnahmen, medizinische Befunde, polizeiliche Meldungen, Gerichtsurteile gespeichert sind. Daten werden darin oft länger gespeichert als nach Tilgungs- und überliegefrist zulässig ist. Jeder Verkehrsteilnehmer hat das Recht seine eigene Akte kostenlos einzusehen und bekommt gegen Gebühr eine Kopie der Akte. Es lohnt sich die Akte zusammen mit einem Anwalt durchzusehen. Gegebenenfalls kann dann von der Behörde verlangt werden, daß Vermerke enfernt werden.
Ihren Punktestand können Sie selbst beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) abfragen. Dort gibt es u.a. auch ein PDF-Formular zur Abfrage Ihres eigenen "Punktekontos" zum Ausdrucken.