Tatbestand | Bußgeld in EUR |
Punkte im Fahreignungsregister |
Nicht möglichst weit rechts gefahren, obwohl dies möglich gewesen wäre, mit Gefährdung | 80 € | ● |
Sonntagsfahrverbot: LKW mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t an einem Sonntag oder Feiertag gefahren | 120 € | - |
Sonntagsfahrverbot für LKW mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t: Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet oder zugelassen: | 570 € | - |
Der vorliegende Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog ist ein Service von Fahrschule.de. Es handelt sich dabei nicht um einen amtlichen Text. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebotes ist ausgeschlossen.