Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen:
Tatbestand | Bußgeld in EUR | Punkte im Fahreignungsregister |
In der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten (weniger als 0,5 ‰). | 250 € | ● |
Alkoholgehalt im Blut | Wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen | Wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen | Wenn es zu einem Unfall kommt |
Ab 0,3 ‰ |
Punkte im Fahreignungsregister: ●●● Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: 30-45 Tagessätze Führerscheinentzug: ≥ 6 Monate |
Punkte im Fahreignungsregister: ●●● Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (30-45 Tagessätze) Mithaftung, wenn der Unfall auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist. Die eigene Haftpflichtversicherung nimmt bei einem alkoholbedingten Unfall bis zu 5.105,09 € Regress. Die eigene Kaskoversicherung verweigert bei einem alkoholbedingten Unfall die Zahlung völlig. Führerscheinentzug: ≥ 6 Monate |
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Ab 0,5 ‰ (Doppeltes Unfallrisiko) |
Punkte im Fahreignungsregister: ●● 1. Verstoß: 500,00 € Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot 2. Verstoß: 1.000,00 € Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot 3. Verstoß: 1.500,00 € Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot |
Punkte im Fahreignungsregister: ●●● Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: 30-45 Tagessätze Führerscheinentzug: ≥ 6 Monate |
Punkte im Fahreignungsregister: ●●● Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: 30-45 Tagessätze Mithaftung, wenn der Unfall auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist. Die eigene Haftpflichtversicherung nimmt bei einem alkoholbedingten Unfall bis zu 5.105,09 € Regress. Die eigene Kaskoversicherung verweigert bei einem alkoholbedingten Unfall die Zahlung völlig. Führerscheinentzug: ≥ 6 Monate |
Ab 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit, über zehnfaches Unfallrisiko) |
Punkte im Fahreignungsregister: ●●● Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: 30-60 Tagessätze Führerscheinentzug: ≥ 6 Monate |
Punkte im Fahreignungsregister: ●●● Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: 45-120 Tagessätze Führerscheinentzug: ≥ 12 Monate |
Punkte im Fahreignungsregister: ●●● Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: 45-120 Tagessätze) Mithaftung, wenn der Unfall auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist. Die eigene Haftpflichtversicherung nimmt bei einem alkoholbedingten Unfall bis zu 5.105,09 € Regress. Die eigene Kaskoversicherung verweigert bei einem alkoholbedingten Unfall die Zahlung völlig. Schadenersatz, Schmerzensgeld und evtl. Rente an die Unfallopfer Führerscheinentzug: ≥ 12 Monate |
Ab 1,6 ‰ | Punkte im Fahreignungsregister: ●●● Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: 30-60 Tagessätze Führerscheinentzug: ≥ 9 Monate Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist eine positive MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erforderlich. |
Punkte im Fahreignungsregister: ●●● Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: 45-120 Tagessätze Führerscheinentzug: ≥ 12 Monate Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist eine positive MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erforderlich. |
Punkte im Fahreignungsregister: ●●● Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: 45-120 Tagessätze) Mithaftung, wenn der Unfall auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist. Die eigene Haftpflichtversicherung nimmt bei einem alkoholbedingten Unfall bis zu 5.105,09 € Regress. Die eigene Kaskoversicherung verweigert bei einem alkoholbedingten Unfall die Zahlung völlig. Schadenersatz, Schmerzensgeld und evtl. Rente an die Unfallopfer Führerscheinentzug: ≥ 12 Monate Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist eine positive MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erforderlich. |
Bei Radfahrern wird normalerweise ab 1,6 ‰ von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen.
Der vorliegende Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog ist ein Service von Fahrschule.de. Es handelt sich dabei nicht um einen amtlichen Text. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebotes ist ausgeschlossen.