Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
zurück I Inhaltverzeichnis StVO I vor
§ 36a - Zeichen und Weisungen bei Transportbegleitung mit Anordnungsbefugnis
Die Zeichen und Weisungen eines Transportbegleiters nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung, die dieser in entsprechender Anwendung des § 36 Absatz 1 bis 4 gibt, sind zu befolgen. Zeichen und Weisungen der Polizei gehen den Zeichen und Weisungen eines Transportbegleiters vor.