Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
zurück I Inhaltverzeichnis StVO I vorAnlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7)
Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen
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lfd. Nr.
Zeichen
Erläuterungen
Abschnitt 1 Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6)
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Abschnitt 2 Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang (zu § 40 Absatz 7)
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Bahnübergang mit dreistreifiger Bake etwa 240 m vor dem Bahnübergang. Die Angabe erheblich abweichender Abstände kann an der dreistreifigen, zweistreifigen und einstreifigen Bake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern erfolgen.