EU-Führerschein und Fahrerlaubnisrecht
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IV.1. Fahrerlaubnis auf Probe
Die Fahrerlaubnis auf Probe bleibt bestehen. Allerdings verlängert sich für diejenigen, die in der Probezeit mit einem schweren oder zwei weniger schweren Verkehrsverstößen auffallen und die deshalb an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen, die Probezeit um zwei auf vier Jahre. Außerdem sind die Maßnahmen an das Punktsystem angeglichen worden:
Zuwiderhandlungen | Maßnahmen |
eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen | Anordnung, an einem Aufbauseminar (Nachschulung) teilzunehmen |
nach Teilnahme ein einem Aufbauseminar erneut eine schwerwiegender oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen | Verwarnung; Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen |
nach Ablauf dieser Frist erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist frühestens nach drei Monaten möglich.
Wie bisher gilt, daß nur solche Zuwiderhandlungen zu Maßnahmen nach den Regelungen für die Fahrerlaubnis auf Probe führen können, die in das Verkehrszentralregister eingetragen werden, also mindestens mit 40 € Geldbuße geahndet worden sind.