Das grüne Fahrzeug kommt Ihnen entgegen und biegt wie Sie links ab. Die Gestaltung der Kreuzung verhindert, dass Sie und das grüne Fahrzeug voreinander abbiegen. Sie müssen das grüne Fahrzeug erst vorbeifahren lassen, bevor Sie das Abbiegen fortsetzen. Sie müssen den Elektroroller die Fahrbahn überqueren lassen. Wenn Sie in eine Straße einbiegen, müssen Sie warten, wenn andere Verkehrsteilnehmer diese Straße gerade überqueren wollen.
Diese Frage ist eine Mutterfrage mit variablem Text, variablen Bildern und variablem Film. Variabler Text wird im Lernmodus lila und fett angezeigt. Variable Bilder und Filme haben im Lernmodus einen lila Rahmen. Bei dieser Frage können in der Theorieprüfung die Bilder, der Film und der variable Text ausgetauscht werden. Die in der Prüfung zum Einsatz kommenden variablen Texte, Bilder und Filme wurden nicht veröffentlicht. In der Prüfung (und in der Prüfungssimulation) werden variable Texte, Bilder und Filme nicht hervorgehoben. Der Text, die Bilder und der Film könnten beispielsweise wie folgt variiert werden:
Ich lasse das [rote] Fahrzeug abbiegen
Ich lasse das [blaue] Fahrzeug abbiegen
Wenn Sie gegen den Einsatz von unveröffentlichten Variationen in der Theorieprüfung sind, dann unterstützen Sie die Aktion „Für eine transparente Theorieprüfung” auf Facebook.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 9 - Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
(4) Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Einander entgegenkommende Fahrzeuge, die jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.