Es handelt sich um eine Straße mit Gegenverkehr! Da hier Fahrzeuge entgegen kommen können, müssen Sie sich auf Ihrem Fahrstreifen nach links einordnen und der mittleren Fahrlinie folgen.

Hinweis: Falls Sie der Meinung sind, Sie hätten das irgendwo schon einmal anders gesehen, dann haben Sie Recht. In der Frage 2.2.09-010-M müssen Sie der mittleren Fahrlinie folgen, weil Einbahnstraßen mit Gegenverkehr durch Radfahrer zu sehen sind. In der Frage 2.2.09-011-M müssen Sie der linken Fahrlinie folgen, weil Einbahnstraßen ohne Gegenverkehr durch Radfahrer zu sehen sind. Alle 3 Fragen sind Mutterfragen, bei denen in der Theorieprüfung das Bild ausgetauscht wird. Die in der Theorieprüfung zum Einsatz kommenden Variationen wurden nicht veröffentlicht. Sie müssen deshalb in der Prüfung darauf achten, ob auf dem Bild das Verkehrszeichen „Einbahnstraße” mit oder ohne Zusatzzeichen „Radverkehr kreuzt von links und rechts” zu sehen ist oder nicht. Variable Bilder haben im Lernmodus einen lila Rahmen. In der Prüfung (und in der Prüfungssimulation) werden variable Bilder nicht hervorgehoben.

Wenn Sie gegen den Einsatz von unveröffentlichten Variationen in der Theorieprüfung sind, dann unterstützen Sie die Aktion „Für eine transparente Theorieprüfung” auf Facebook.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 9 - Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen, dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

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