Sie dürfen die Radfahrerin vorerst nicht überholen, weil Sie den vorgeschriebenen Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern nicht einhalten können.
Diese Frage ist eine Mutterfrage mit variablem Text, variablen Bildern und variablem Film. Variabler Text wird im Lernmodus lila und fett angezeigt. Variable Bilder und Filme haben im Lernmodus einen lila Rahmen. Bei dieser Frage können in der Theorieprüfung die Bilder, der Film und der variable Text ausgetauscht werden. Die in der Prüfung zum Einsatz kommenden variablen Texte, Bilder und Filme wurden nicht veröffentlicht. In der Prüfung (und in der Prüfungssimulation) werden variable Texte, Bilder und Filme nicht hervorgehoben. Der Text, die Bilder und der Film könnten beispielsweise wie folgt variiert werden:
Ich überhole den Radfahrer vorerst nicht
Ich überhole den Radfahrer
Ich fordere den Radfahrer durch Hupen auf, nach rechts zu fahren
Wenn Sie gegen den Einsatz von unveröffentlichten Variationen in der Theorieprüfung sind, dann unterstützen Sie die Aktion „Für eine transparente Theorieprüfung” auf Facebook.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 5 - Überholen
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
Sie dürfen die Radfahrerin vorerst nicht überholen, weil Sie den vorgeschriebenen Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern nicht einhalten können.
Diese Frage ist eine Mutterfrage mit variablem Text, variablen Bildern und variablem Film. Variabler Text wird im Lernmodus lila und fett angezeigt. Variable Bilder und Filme haben im Lernmodus einen lila Rahmen. Bei dieser Frage können in der Theorieprüfung die Bilder, der Film und der variable Text ausgetauscht werden. Die in der Prüfung zum Einsatz kommenden variablen Texte, Bilder und Filme wurden nicht veröffentlicht. In der Prüfung (und in der Prüfungssimulation) werden variable Texte, Bilder und Filme nicht hervorgehoben. Der Text, die Bilder und der Film könnten beispielsweise wie folgt variiert werden:
Ich überhole den Radfahrer vorerst nicht
Ich überhole den Radfahrer
Ich fordere den Radfahrer durch Hupen auf, nach rechts zu fahren
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Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 5 - Überholen
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.