Der Sicherheitsgurt sollte nicht verdreht sein. Der Sicherheitsgurt sollte nach dem Anlegen straff gezogen werden. Nur ein gut sitzender Sicherheitsgurt bietet ausreichend Schutz bei Unfällen. Ein beschädigter Sicherheitsgurt muss ausgetauscht werden, sonst kann es bei Unfällen zu schweren Verletzungen kommen, die mit einem unbeschädigten Sicherheitsgurt vermieden werden können.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 21a - Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
1. (aufgehoben) 2. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen, 3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen, 4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist, 5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern, 6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
Alle drei Antworten sind richtig.
Der Sicherheitsgurt sollte nicht verdreht sein. Der Sicherheitsgurt sollte nach dem Anlegen straff gezogen werden. Nur ein gut sitzender Sicherheitsgurt bietet ausreichend Schutz bei Unfällen. Ein beschädigter Sicherheitsgurt muss ausgetauscht werden, sonst kann es bei Unfällen zu schweren Verletzungen kommen, die mit einem unbeschädigten Sicherheitsgurt vermieden werden können.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 21a - Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
1. (aufgehoben)
2. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.