Vorschriftzeichen: „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen”
Sie dürfen bei diesem Verkehrszeichen keine Fahrzeuge überholen.
Das Vorschriftzeichen verbietet allen mehrspurigen Kraftfahrzeuge (einschl. Krafträder mit Beiwagen), ein- und mehrspurige Kraftfahrzeuge zu überholen.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 41 - Vorschriftzeichen
(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
(2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern.
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
Vorschriftzeichen
1
2
3
lfd. Nr.
Zeichen und Zusatzzeichen
Ge- oder Verbote
Erläuterungen
zu 53, 54, und 54.4
Ge- oder Verbot
Die nachfolgenden Zeichen 276 und 277 verbieten Kraftfahrzeugführern das überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t" angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Kraftfahrzeuge, einschließlich ihrer Anhänger, die angegebene Grenze überschreitet. Soll mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen verboten werden, ist Zeichen 277.1 angeordnet.
54.4
Zeichen 277.1
Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen
Ge- oder Verbot
Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen.
Dieses Verkehrszeichen ist nicht eindeutig! Wenn auch mehrspurige Fahrzeuge nicht überholt werden dürfen dann, müsste doch auch rechts noch ein Pkw abgebildet sein. Sonst ist das Verkehrszeichen unlogisch!
Anmerkung der Redaktion
Verkehrszeichen müssen nicht logisch sein sondern eindeutig. Das Vorschriftzeichen: „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen” ist eindeutig. Es gibt kein weiteres Verkehrszeichen mit derselben Bedeutung. Es gibt sehr viele Verkehrszeichen, die nicht logisch aber eindeutig sind. Als Fahrschüler müssen Sie diese Verkehrszeichen lernen, damit Sie ihre Bedeutung verstehen.
Vorschriftzeichen: „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen”
Sie dürfen bei diesem Verkehrszeichen keine Fahrzeuge überholen.
Das Vorschriftzeichen verbietet allen mehrspurigen Kraftfahrzeuge (einschl. Krafträder mit Beiwagen), ein- und mehrspurige Kraftfahrzeuge zu überholen.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 41 - Vorschriftzeichen
(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
(2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern.
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
Vorschriftzeichen
Erläuterungen
Die nachfolgenden Zeichen 276 und 277 verbieten Kraftfahrzeugführern das überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t" angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Kraftfahrzeuge, einschließlich ihrer Anhänger, die angegebene Grenze überschreitet. Soll mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen verboten werden, ist Zeichen 277.1 angeordnet.
Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen
Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen.
Remox Samstag, 5. August 2023 23 2 23 2
Dieses Verkehrszeichen ist nicht eindeutig! Wenn auch mehrspurige Fahrzeuge nicht überholt werden dürfen dann, müsste doch auch rechts noch ein Pkw abgebildet sein. Sonst ist das Verkehrszeichen unlogisch!Anmerkung der Redaktion
Verkehrszeichen müssen nicht logisch sein sondern eindeutig. Das Vorschriftzeichen: „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen” ist eindeutig. Es gibt kein weiteres Verkehrszeichen mit derselben Bedeutung. Es gibt sehr viele Verkehrszeichen, die nicht logisch aber eindeutig sind. Als Fahrschüler müssen Sie diese Verkehrszeichen lernen, damit Sie ihre Bedeutung verstehen.