Wer Gefahrgut über der zulässigen Freimenge transportieren möchte, muss eine gültige Fahrerlaubnis für die Fahrzeugklasse und eine ADR-Schulungsbescheinigung mitführen. Dies regelt unter anderem das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).

Gefahrgut-Lkw mit orangefarbener Warntafel
Gefahrgut-Lkw mit orangefarbener Warntafel 30/1202:
Die Gefahrnummer 30 gibt an, dass es ein entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschl. 61 °C) oder entzündbarer flüssiger Stoff oder fester Stoff in geschmolzenem Zustand mit Flammpunkt über 61 °C, auf oder über seinen Flammpunkt erwärmt oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff ist.
Die UN-Nummer 1202 gibt an, dass der Lkw Dieselkraftstoff, Gasöl oder Heizöl(leicht) transportiert.

Kommentare (0)


schließen