Beim Betrieb Ihres Kraftfahrzeugs unter winterlichen Verhältnissen, muss das Kraftfahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet sein. Alle Trittstufen müssen vor der Benutzung schnee- und eisfrei sein. Es muss ausreichend Scheibenfrostschutzmittel in den Vorratsbehälter eingefüllt sein.
Alle drei Antworten sind richtig.
Beim Betrieb Ihres Kraftfahrzeugs unter winterlichen Verhältnissen, muss das Kraftfahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet sein. Alle Trittstufen müssen vor der Benutzung schnee- und eisfrei sein. Es muss ausreichend Scheibenfrostschutzmittel in den Vorratsbehälter eingefüllt sein.