Alle drei Antworten sind richtig.

Beim Betrieb Ihres Kraftfahrzeugs unter winterlichen Verhältnissen, muss das Kraftfahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet sein. Alle Trittstufen müssen vor der Benutzung schnee- und eisfrei sein. Es muss ausreichend Scheibenfrostschutzmittel in den Vorratsbehälter eingefüllt sein.

Kommentare (0)


schließen