Wenn die elektrischen Verbindungen zu Ihrem Zugfahrzeug unterbrochen sind, sind der Automatische Blockierverhinderer (ABV) und das Elektronische Bremssystem (EBS) nicht betriebsfähig. Ein Automatischer Blockierverhinderer (ABV) laut StVZO ist umgangssprachlich ein Antiblockiersystem (ABS).

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