Alle drei Antworten sind richtig.

An unübersichtlichen Stellen müssen Sie sich durch eine geeignete Person einweisen lassen, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen.

Während der Fahrt müssen Sie die geänderten Fahrzeugabmessungen berücksichtigen.

Gefährliche Teile des Frontanbaugeräts müssen wirksam verkleidet werden.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 9 - Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

§ 32 - Verkehrshindernisse

(2) Sensen, Mähmesser oder ähnlich gefährliche Geräte sind wirksam zu verkleiden.

Kommentare (0)


schließen