Sie sind als Fahrer dafür verantwortlich, dass Ihre Sicht nicht beeinträchtig ist. Deshalb müssen Sie alle Scheiben und die Außenspiegel von Schnee und Eis befreien, bevor Sie losfahren. Außerdem müssen Sie Eis- oder Schnee von den Beleuchtungseinrichtungen auch tagsüber entfernen, damit Sie von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig gesehen werden.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 23 - Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein.
Ist es nicht sinnvoll den Motor warm laufen zu lassen, um z.B. das Motoröl auf Betriebstemperatur zu bringen? Oder würde das einfach zu lange dauern und man sollte aus Umweltgründen direkt losfahren?
Anmerkung der Redaktion
Nach § 30 StVO, Abs. 1 ist es verboten, den Motor unnötig laufen zu lassen. Dazu gehört auch, den Motor im Leerlauf warm laufen zu lassen.
Sie sind als Fahrer dafür verantwortlich, dass Ihre Sicht nicht beeinträchtig ist. Deshalb müssen Sie alle Scheiben und die Außenspiegel von Schnee und Eis befreien, bevor Sie losfahren. Außerdem müssen Sie Eis- oder Schnee von den Beleuchtungseinrichtungen auch tagsüber entfernen, damit Sie von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig gesehen werden.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 23 - Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein.
Zui0per Montag, 8. April 2019 25 4 25 4
Ist es nicht sinnvoll den Motor warm laufen zu lassen, um z.B. das Motoröl auf Betriebstemperatur zu bringen? Oder würde das einfach zu lange dauern und man sollte aus Umweltgründen direkt losfahren?Anmerkung der Redaktion
Nach § 30 StVO, Abs. 1 ist es verboten, den Motor unnötig laufen zu lassen. Dazu gehört auch, den Motor im Leerlauf warm laufen zu lassen.