Wenn Sie an Ihrer Zugmaschine Arbeitsgeräte angebaut haben und damit auf öffentlichen Straßen fahren wollen, müssen Sie sich über die jeweiligen Vorgaben zur Transportstellung der Arbeitsgeräte informieren. Gefährliche Teile an Anbaugeräten müssen wirksam verkleidet werden, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Dies gilt ausnahmslos immer, also auch bei kurzen Fahrten!

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 32 - Verkehrshindernisse

(2) Sensen, Mähmesser oder ähnlich gefährliche Geräte sind wirksam zu verkleiden.

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