Die ungesicherte Ladung kann eine Verschlechterung des Fahrverhaltens bewirken. Hin- und her rutschende ungesicherte Ladung kann zu einer Beschädigung des Fahrzeugaufbaus führen und ein Umkippen des Fahrzeugs begünstigen.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 22 - Ladung
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Alle drei Antworten sind richtig.
Die ungesicherte Ladung kann eine Verschlechterung des Fahrverhaltens bewirken. Hin- und her rutschende ungesicherte Ladung kann zu einer Beschädigung des Fahrzeugaufbaus führen und ein Umkippen des Fahrzeugs begünstigen.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 22 - Ladung
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.