Wenn Sie auf der Autobahn einen Lkw fahren, dessen zulässige Gesamtmasse mehr als 3,5 t beträgt, müssen Sie mit einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h einen Mindestabstand von 50 m zum Vorausfahrenden einhalten, weil Sie dann mehr Zeit zum Reagieren haben und so die Gefahr eines Auffahrunfalls verringern.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 4 - Abstand

(3) Wer einen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder einen Kraftomnibus führt, muss auf Autobahnen, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, zu vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.

Kommentare (0)


schließen