Wenn Sie auf der Autobahn einen Lkw fahren, dessen zulässige Gesamtmasse mehr als 3,5 t beträgt, müssen Sie mit einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h einen Mindestabstand von 50 m zum Vorausfahrenden einhalten, weil Sie dann mehr Zeit zum Reagieren haben und so die Gefahr eines Auffahrunfalls verringern.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 4 - Abstand
(3) Wer einen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder einen Kraftomnibus führt, muss auf Autobahnen, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, zu vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.
Wenn Sie auf der Autobahn einen Lkw fahren, dessen zulässige Gesamtmasse mehr als 3,5 t beträgt, müssen Sie mit einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h einen Mindestabstand von 50 m zum Vorausfahrenden einhalten, weil Sie dann mehr Zeit zum Reagieren haben und so die Gefahr eines Auffahrunfalls verringern.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 4 - Abstand
(3) Wer einen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder einen Kraftomnibus führt, muss auf Autobahnen, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, zu vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.