Sie müssen beim Beladen auf eine ausgewogene Verteilung der Ladung achten (sonst droht möglicherweise die Überschreitung von Achslasten).
Die Ladung ist so befestigen, dass sie weder verrutschen noch herunterfallen kann.
Geräte zur Ladungssicherung (wie z. B. Spanngurte) müssen gesichert werden. Nicht benötigte Geräte zur Ladungssicherung dürfen nicht ungesichert auf der Ladefläche herumliegen.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 22 - Ladung
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Alle drei Antworten sind richtig.
Sie müssen beim Beladen auf eine ausgewogene Verteilung der Ladung achten (sonst droht möglicherweise die Überschreitung von Achslasten).
Die Ladung ist so befestigen, dass sie weder verrutschen noch herunterfallen kann.
Geräte zur Ladungssicherung (wie z. B. Spanngurte) müssen gesichert werden. Nicht benötigte Geräte zur Ladungssicherung dürfen nicht ungesichert auf der Ladefläche herumliegen.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 22 - Ladung
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.