Sie müssen auf der Autobahn mit Ihrem Lkw von 4 t zulässiger Gesamtmasse bei Geschwindigkeiten über 50 km/h einen Mindestabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen von 50 m einhalten.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 4 - Abstand
(3) Wer einen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder einen Kraftomnibus führt, muss auf Autobahnen, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, zu vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.
Sie müssen auf der Autobahn mit Ihrem Lkw von 4 t zulässiger Gesamtmasse bei Geschwindigkeiten über 50 km/h einen Mindestabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen von 50 m einhalten.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 4 - Abstand
(3) Wer einen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder einen Kraftomnibus führt, muss auf Autobahnen, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, zu vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.