Während des Abschleppens muss an beiden Fahrzeugen Warnblinklicht eingeschaltet werden. Das Abschleppseil muss während des Abschleppens straff gehalten werden und sollte nicht durchhängen, da es abreißen kann, wenn es plötzlich gespannt wird.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

15a - Abschleppen von Fahrzeugen

(1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330.1) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.

(2) Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn eingefahren werden.

(3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.

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