Sie müssen verzögern und den Fahrstreifen beibehalten. Sie können erst auf den linken Fahrstreifen wechseln, wenn der Transporter an Ihnen vorbei gefahren ist.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 7 - Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

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