Der Anhänger muss mit der Feststellbremse und durch Unterlegkeile gegen Wegrollen gesichert werden.

Die Zuggabel muss auf die Höhe des Kupplungsmauls eingestellt werden.

Die Vorratsbehälter der Druckluftbremse des Anhängers werden nach dem Ankuppeln und Anschließen der Vorratsleitungen durch das Zugfahrzeug gefüllt.

Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) 3.1 (Auszug)

§ 30 - Kuppeln von Fahrzeugen

(1) Werden Fahrzeuge an- oder abgekuppelt, so ist das an- oder abzukuppelnde Fahrzeug gegen Fortrollen zu sichern. Vor dem Ankuppeln ist die Zuggabel oder Zugdeichsel auf Kupplungshöhe einzustellen.

(2) Während des Heranfahrens zum Kuppeln darf sich niemand zwischen kraftbetriebenen Fahrzeugen und Anhängern aufhalten; dies gilt nicht für den eigentlichen Kupplungsvorgang.

(3) Nach dem Kuppeln von Fahrzeugen sind Kuppelbolzen formschlüssig zu sichern sowie Brems- und Lichtanlage anzuschließen. Die Funktion der Brems- und Lichtanlage ist zu überprüfen.

(4) Werden mehrachsige Anhänger durch Heranschieben gekuppelt, so sind Maßnahmen zu treffen, um Unfälle durch Zusammenstoßen der Fahrzeuge zu verhindern.

(5) Fahrzeuge dürfen nicht durch Auflaufen gekuppelt werden.

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