Die Berechnung erfolgt über die Formel:
Zulässige Gesamtmasse der Sattelzugmaschine plus zulässige Gesamtmasse des Sattelanhängers minus Aufliegelast. Wenn die Sattellast nicht gleich wie die Aufliegelast wäre, dann müsste der höhere Wert abgezogen werden.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO (Auszug)

§ 34 - Achslast und Gesamtgewicht

(7) Das nach Absatz 6 zulässige Gesamtgewicht errechnet sich

3. bei Sattelkraftfahrzeugen aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte der Sattelzugmaschine und des Sattelanhängers, vermindert um den jeweils höheren Wert

  1. der zulässigen Sattellast der Sattelzugmaschine oder
  2. der zulässigen Aufliegelast des Sattelanhängers,
bei gleichen Werten um diesen Wert.

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