Sie dürfen den Lkw innerhalb von 2 Wochen höchstens 90 Stunden lenken.
Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (Auszug)
KAPITEL II
Fahrpersonal, Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten
Artikel 6
(3) Die summierte Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen darf 90 Stunden nicht überschreiten.
9 Stunden, zweimal pro Woche auch 10 Stunden. Die richtige Antwort auf Frage 2.6.04-217. Das macht mehr als 90 Stunden in 2 Wochen!?
Anmerkung der Redaktion
Wenn Sie in einer Woche insgesamt 47 Stunden fahren, dürfen Sie in der Woche davor nicht mehr als 43 Stunden gefahren sein und auch in der folgenden Woche dürfen Sie nicht mehr als 43 Stunden fahren.
Sie dürfen den Lkw innerhalb von 2 Wochen höchstens 90 Stunden lenken.
Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (Auszug)
KAPITEL II
Fahrpersonal, Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten
Artikel 6
(3) Die summierte Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen darf 90 Stunden nicht überschreiten.
arapovac Freitag, 28. Oktober 2011 2 3 2 3
9 Stunden, zweimal pro Woche auch 10 Stunden. Die richtige Antwort auf Frage 2.6.04-217. Das macht mehr als 90 Stunden in 2 Wochen!?Anmerkung der Redaktion
Wenn Sie in einer Woche insgesamt 47 Stunden fahren, dürfen Sie in der Woche davor nicht mehr als 43 Stunden gefahren sein und auch in der folgenden Woche dürfen Sie nicht mehr als 43 Stunden fahren.