Es wird das Verhältnis von zulässiger Gesamtmasse des Lkws zur tatsächlichen Masse des Anhängers eingesetzt. Unter der tatsächlichen Masse des Anhängers versteht man die angezeigte Masse des Anhängers beim Wiegen auf einer Waage.
§ 42 - Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.
Es wird das Verhältnis von zulässiger Gesamtmasse des Lkws zur tatsächlichen Masse des Anhängers eingesetzt. Unter der tatsächlichen Masse des Anhängers versteht man die angezeigte Masse des Anhängers beim Wiegen auf einer Waage.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO (Auszug)
§ 42 - Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.