Die Stützlast muss mindestens 4 % der tatsächlichen Gesamtmasse betragen, hier also mindestens 24 kg.
Unter der Stützlast versteht man die Masse, die auf der Anhängevorrichtung des Zugfahrzeugs aufliegt. Zur Ermittlung der Stützlast müssen Sie den Anhänger waagrecht aufstellen und unter den Kupplungspunkt ein Holzstück oder ein Rohr unterlegen. Das Holzstück oder das Rohr stellen Sie auf eine Personenwaage. Das angezeigte Gewicht ist die Stützlast. Es gibt eine minimale und eine maximale Stützlast für den Anhänger und für das Zugfahrzeug. Bei unterschiedlichen maximalen Stützlasten für Anhänger und Zugfahrzeug gilt der jeweils kleinere Wert. Bei leeren Anhängern ist die Stützlast in der Regel im zulässigen Bereich. Bei der Beladung des Anhängers müssen Sie darauf achten, dass eine Stützlast im zulässigen Bereich erreicht wird. Bei einem einachsigen Anhänger sollten Sie schwere Gegenstände immer direkt über die Achse laden. Bei einem zweiachsigen Anhänger sollten Sie schwere Gegenstände nach Möglichkeit immer zwischen den Achsen laden. Durch Verschieben der Ladung nach vorne wird die Stützlast größer.
(3) Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 vom Hundert des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen; sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg zu betragen. Die technisch zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs ist vom Hersteller festzulegen; sie darf - ausgenommen bei Krafträdern - nicht geringer als 25 kg sein. Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 vom Hundert des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 500 kg zu betragen. Die maximal zulässige Stützlast darf bei diesen Anhängern - ausgenommen bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern), die für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind (§ 58) und land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten - höchstens 15 vom Hundert des tatsächlichen Gesamtgewichts des Starrdeichselanhängers (einschließlich Zentralachsanhängers), aber nicht mehr als 2,00 t betragen. Bei allen Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) darf weder die für die Anhängekupplung oder die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene Stützlast überschritten werden.
Die Stützlast muss mindestens 4 % der tatsächlichen Gesamtmasse betragen, hier also mindestens 24 kg.
Unter der Stützlast versteht man die Masse, die auf der Anhängevorrichtung des Zugfahrzeugs aufliegt. Zur Ermittlung der Stützlast müssen Sie den Anhänger waagrecht aufstellen und unter den Kupplungspunkt ein Holzstück oder ein Rohr unterlegen. Das Holzstück oder das Rohr stellen Sie auf eine Personenwaage. Das angezeigte Gewicht ist die Stützlast. Es gibt eine minimale und eine maximale Stützlast für den Anhänger und für das Zugfahrzeug. Bei unterschiedlichen maximalen Stützlasten für Anhänger und Zugfahrzeug gilt der jeweils kleinere Wert. Bei leeren Anhängern ist die Stützlast in der Regel im zulässigen Bereich. Bei der Beladung des Anhängers müssen Sie darauf achten, dass eine Stützlast im zulässigen Bereich erreicht wird. Bei einem einachsigen Anhänger sollten Sie schwere Gegenstände immer direkt über die Achse laden. Bei einem zweiachsigen Anhänger sollten Sie schwere Gegenstände nach Möglichkeit immer zwischen den Achsen laden. Durch Verschieben der Ladung nach vorne wird die Stützlast größer.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO (Auszug)
§ 44 - Stützeinrichtung und Stützlast
(3) Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 vom Hundert des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen; sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg zu betragen. Die technisch zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs ist vom Hersteller festzulegen; sie darf - ausgenommen bei Krafträdern - nicht geringer als 25 kg sein. Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 vom Hundert des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 500 kg zu betragen. Die maximal zulässige Stützlast darf bei diesen Anhängern - ausgenommen bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern), die für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind (§ 58) und land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten - höchstens 15 vom Hundert des tatsächlichen Gesamtgewichts des Starrdeichselanhängers (einschließlich Zentralachsanhängers), aber nicht mehr als 2,00 t betragen. Bei allen Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) darf weder die für die Anhängekupplung oder die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene Stützlast überschritten werden.
Melissa Freitag, 18. Januar 2019 48 10 48 10
Gibt es dazu irgendeine vereinfachende Rechnungsformel?Anmerkung der Redaktion
Minimale Stützlast = Tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers / 100 * 4