Generell darf ein Fahrzeug nicht im Straßenverkehr betrieben werden, wenn es nicht verkehrssicher ist (z. B. abgefahrene Reifen, defekte Bremsanlage, defekte Beleuchtung usw.).

Außerdem darf ein Kraftfahrzeug nicht ohne Haftpflichtversicherung im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden.

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