Das Vorschriftzeichen bedeutet ein Verbot für Fahrzeuge, die einschließlich Ladung höher als 3,8 m sind.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 41 - Vorschriftzeichen
(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
(2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern.
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
Vorschriftzeichen
1
2
3
lfd. Nr.
Zeichen und Zusatzzeichen
Ge- oder Verbote
Erläuterungen
zu 36 bis 40
Ge- oder Verbot
Die nachfolgenden Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Massen einschließlich Ladung eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreiten. Erläuterung
Die angegebenen Grenzen stellen nur Beispiele dar.
39
Zeichen 265
Tatsächliche Höhe
Erläuterung
Das Zeichen kann in einer Überleitungstafel oder in einer Verschwenkungstafel oder in einer Fahrstreifentafel integriert sein. Dann bezieht sich das Verbot nur auf den jeweiligen Fahrstreifen, für den das Verbot angeordnet ist.
Hm, verstehe ich irgendwie nicht. Ich weiß nicht wie ich das bei den Antworten rauslesen soll.
Anmerkung der Redaktion
Für das Fahrzeug mit der Höhe 4 m ist die Durchfahrt verboten, weil eine Stelle (z.B. ein Tunnel oder eine Brücke) kommen kann, die nur 3,8 m hoch ist, an der das Fahrzeug beim Durchfahren möglicherweise hängen bleibt und einen schweren Unfall verursacht.
Vorschriftzeichen „Tatsächliche Höhe”.
Das Vorschriftzeichen bedeutet ein Verbot für Fahrzeuge, die einschließlich Ladung höher als 3,8 m sind.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 41 - Vorschriftzeichen
(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
(2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern.
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
Vorschriftzeichen
Erläuterungen
Die nachfolgenden Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Massen einschließlich Ladung eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreiten.
Erläuterung
Die angegebenen Grenzen stellen nur Beispiele dar.
Tatsächliche Höhe
Das Zeichen kann in einer Überleitungstafel oder in einer Verschwenkungstafel oder in einer Fahrstreifentafel integriert sein. Dann bezieht sich das Verbot nur auf den jeweiligen Fahrstreifen, für den das Verbot angeordnet ist.
ina Montag, 12. Juni 2023 1 2 1 2
Hm, verstehe ich irgendwie nicht. Ich weiß nicht wie ich das bei den Antworten rauslesen soll.Anmerkung der Redaktion
Für das Fahrzeug mit der Höhe 4 m ist die Durchfahrt verboten, weil eine Stelle (z.B. ein Tunnel oder eine Brücke) kommen kann, die nur 3,8 m hoch ist, an der das Fahrzeug beim Durchfahren möglicherweise hängen bleibt und einen schweren Unfall verursacht.