Sie müssen schnellstmöglich die Unfallstelle absichern. Dann müssen Sie entweder die Teile selber beseitigen oder, wenn dies nicht möglich ist, den Straßendienst oder die Polizei verständigen.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 32 - Verkehrshindernisse
(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.
Sie schalten das Warnblinklicht ein und halten auf dem Seitenstreifen an. Dann nehmen Sie ein Warndreieck, halten es vor sich und laufen auf dem Seitenstreifen entgegen der Fahrtrichtung so weit zurück, bis die verlorene
Ladung ungefähr 250 m hinter Ihnen liegt. Dort stellen Sie das Warndreieck am rechten Fahrbahnrand auf. Dann rufen Sie über die nächste Notrufsäule oder über Mobiltelefon die Polizei oder den Straßendienst an. Danach stellen Sie sich neben Ihr Warndreieck auf den Seitenstreifen und warnen den Verkehr zusätzlich durch Handzeichen.
Warum muss ich die Polizei beziehungsweise den Straßendienst darüber in Kenntnis setzen, wenn ich die Teile bereits von der Fahrbahn entfernt habe?
Anmerkung der Redaktion
Es steht vor den Antworten "Je nach Situation". Das heißt, Sie können entweder die Teile selbst entfernen oder die Gefahrstelle absichern und umgehend Straßendienst oder Polizei verständigen. Auf Autobahnen ist die Situation aber immer so, das Sie die Gefahrstelle absichern und umgehend Straßendienst oder Polizei verständigen sollten. Die Entfernung der Teile von der Autobahn ohne entsprechende Absicherung ist lebensgefährlich.
Sie müssen schnellstmöglich die Unfallstelle absichern. Dann müssen Sie entweder die Teile selber beseitigen oder, wenn dies nicht möglich ist, den Straßendienst oder die Polizei verständigen.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 32 - Verkehrshindernisse
(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.
Chrissi151270 Montag, 6. September 2010 16 1 16 1
Wie ist das Vorgehen auf der Autobahn?Anmerkung der Redaktion
Sie schalten das Warnblinklicht ein und halten auf dem Seitenstreifen an. Dann nehmen Sie ein Warndreieck, halten es vor sich und laufen auf dem Seitenstreifen entgegen der Fahrtrichtung so weit zurück, bis die verlorene Ladung ungefähr 250 m hinter Ihnen liegt. Dort stellen Sie das Warndreieck am rechten Fahrbahnrand auf. Dann rufen Sie über die nächste Notrufsäule oder über Mobiltelefon die Polizei oder den Straßendienst an. Danach stellen Sie sich neben Ihr Warndreieck auf den Seitenstreifen und warnen den Verkehr zusätzlich durch Handzeichen.dom.dom1 Samstag, 13. August 2011 15 5 15 5
Warum muss ich die Polizei beziehungsweise den Straßendienst darüber in Kenntnis setzen, wenn ich die Teile bereits von der Fahrbahn entfernt habe?Anmerkung der Redaktion
Es steht vor den Antworten "Je nach Situation". Das heißt, Sie können entweder die Teile selbst entfernen oder die Gefahrstelle absichern und umgehend Straßendienst oder Polizei verständigen. Auf Autobahnen ist die Situation aber immer so, das Sie die Gefahrstelle absichern und umgehend Straßendienst oder Polizei verständigen sollten. Die Entfernung der Teile von der Autobahn ohne entsprechende Absicherung ist lebensgefährlich.JRice Dienstag, 10. September 2019 21 14 21 14
Hervorragende Erklärungen, vielen Dank!