Für die Beseitigung eines Verkehrshindernisses ist vordringlich immer der Verursacher zuständig.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 32 - Verkehrshindernisse
(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.
Es ist mir nicht ganz klar, wie soll es aussehen, wenn ich eine Straße verschmutzt habe? Hole ich mir irgendwie Wasser u.a. und putze oder wie?
Anmerkung der Redaktion
Genau so ist es vorgeschrieben. Sie sichern den von Ihnen verschmutzten Fahrbahnbereich ab und entfernen die Verschmutzung. Wenn Sie aus irgendeinem Grund die Verschmutzung nicht selbst entfernen können, dann müssen Sie die Verschmutzung auf Ihre Kosten entfernen lassen. Die andere Alternative wäre, dass Sie Ihr Fahrzeug säubern, bevor Sie in eine öffentliche Straße einfahren.
Mich wundert nur, dass Baustellenfahrzeuge nicht dauernd putzen müssen...
Anmerkung der Redaktion
Baustellen sind ein Sonderfall, deshalb wird im Bereich einer Baustelle auch durch das Gefahrenzeichen "Baustelle" unter anderem vor verschmutzter Fahrbahnoberfläche gewarnt. Auch die durch Baustellenfahrzeuge verursachte Verschmutzung, muss beseitigt werden, jedoch gilt dort eine andere Regelung.
Für die Beseitigung eines Verkehrshindernisses ist vordringlich immer der Verursacher zuständig.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 32 - Verkehrshindernisse
(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.
kseka Mittwoch, 3. November 2010 51 4 51 4
Es ist mir nicht ganz klar, wie soll es aussehen, wenn ich eine Straße verschmutzt habe? Hole ich mir irgendwie Wasser u.a. und putze oder wie?Anmerkung der Redaktion
Genau so ist es vorgeschrieben. Sie sichern den von Ihnen verschmutzten Fahrbahnbereich ab und entfernen die Verschmutzung. Wenn Sie aus irgendeinem Grund die Verschmutzung nicht selbst entfernen können, dann müssen Sie die Verschmutzung auf Ihre Kosten entfernen lassen. Die andere Alternative wäre, dass Sie Ihr Fahrzeug säubern, bevor Sie in eine öffentliche Straße einfahren.hrathh Samstag, 3. September 2011 34 11 34 11
Mich wundert nur, dass Baustellenfahrzeuge nicht dauernd putzen müssen...Anmerkung der Redaktion
Baustellen sind ein Sonderfall, deshalb wird im Bereich einer Baustelle auch durch das Gefahrenzeichen "Baustelle" unter anderem vor verschmutzter Fahrbahnoberfläche gewarnt. Auch die durch Baustellenfahrzeuge verursachte Verschmutzung, muss beseitigt werden, jedoch gilt dort eine andere Regelung.