Formschlüssige Ladungssicherung bedeutet unter anderem, dass das Ladegut direkt an Stirn- oder Bordwände angelegt ist.
Außerdem können Freiräume zwischen Ladungsteilen durch geeignete Füllmaterialien geschlossen werden, so dass die Ladung bei Fahrmanövern ebenfalls nicht verrutschen kann.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 22 - Ladung
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Es ist unter anderem wegen der zulässigen Achslasten nicht immer möglich, eine Ladung (z.B. eine einzelne Maschine, die 10 t wiegt) direkt an Stirn- oder Bordwänden zu verstauen. Da bleibt als Alternative nur die Verwendung von Spanngurten oder -ketten übrig. Mit diesen wird die Ladung auf der Ladefläche niedergespannt. Was ist daran nicht formschlüssig? Wieso ist dann die Antwort "Die frei stehende Ladung ist durch Zurrmittel auf der Ladefläche niedergespannt" falsch?
Anmerkung der Redaktion
Selbstverständlich kann Ladung auch so wie von Ihnen beschrieben gesichert werden. Die Antwort "Die frei stehende Ladung ist durch Zurrmittel auf der Ladefläche niedergespannt" ist falsch, weil das keine formschlüssige Sicherung der Ladung ist. Die formschlüssige Sicherung von Ladung wird durch die beiden richtigen Antworten beschrieben.
Formschlüssige Ladungssicherung bedeutet unter anderem, dass das Ladegut direkt an Stirn- oder Bordwände angelegt ist.
Außerdem können Freiräume zwischen Ladungsteilen durch geeignete Füllmaterialien geschlossen werden, so dass die Ladung bei Fahrmanövern ebenfalls nicht verrutschen kann.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 22 - Ladung
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
rolamala Mittwoch, 28. Oktober 2015 4 2 4 2
Es ist unter anderem wegen der zulässigen Achslasten nicht immer möglich, eine Ladung (z.B. eine einzelne Maschine, die 10 t wiegt) direkt an Stirn- oder Bordwänden zu verstauen. Da bleibt als Alternative nur die Verwendung von Spanngurten oder -ketten übrig. Mit diesen wird die Ladung auf der Ladefläche niedergespannt. Was ist daran nicht formschlüssig? Wieso ist dann die Antwort "Die frei stehende Ladung ist durch Zurrmittel auf der Ladefläche niedergespannt" falsch?Anmerkung der Redaktion
Selbstverständlich kann Ladung auch so wie von Ihnen beschrieben gesichert werden. Die Antwort "Die frei stehende Ladung ist durch Zurrmittel auf der Ladefläche niedergespannt" ist falsch, weil das keine formschlüssige Sicherung der Ladung ist. Die formschlüssige Sicherung von Ladung wird durch die beiden richtigen Antworten beschrieben.