Bereits während der Dämmerungsphase müssen Sie mit Beleuchtung zu fahren, auch wenn Sie selbst noch gut sehen können. Nach der Feldarbeit sollten Sie Ihre Beleuchtung auf Funktion und Sichtbarkeit prüfen und gegebenenfalls säubern. Arbeitsscheinwerfer dürfen Sie nicht einschalten, da diese den Gegenverkehr stark blenden können.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 17 - Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

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