Bei Sichtbeeinträchtigungen durch Nebel, Regen oder Schnee müssen Sie auch tagsüber das Abblendlicht einschalten.

Hinweis: Gegen eine beschlagene Windschutzscheibe hilft Licht einschalten nicht. Sie müssen die Lüftung des Autos einschalten und die Luft zur Windschutzscheibe leiten! Schalten Sie Ihre Klimaanlage bei beschlagenen Scheiben ein. Die Klimaanlage entfeuchtet die Luft und Sie haben schnell wieder freie Sicht.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 17 - Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

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