Sie müssen immer abblenden, wenn andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden oder wenn Sie auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung fahren.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 17 - Beleuchtung
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
§ 19 - Bahnübergänge
(6) Die Scheinwerfer wartender Kraftfahrzeuge dürfen niemanden blenden.
"Wenn Fußgänger in gleicher Richtung vorausgehen", warum ist das falsch?
Anmerkung der Redaktion
Wenn Fußgänger in gleicher Richtung vorausgehen, werden diese durch Ihr Fernlicht nicht geblendet, da sie mit dem Rücken zu Ihnen gehen. Deshalb müssen Sie nicht abblenden. Im Gegenteil, dass Fernlicht sollte an bleiben, damit die Fußgänger wissen, dass sich von Hinten ein Fahrzeug nähert.
Sie müssen immer abblenden, wenn andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden oder wenn Sie auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung fahren.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 17 - Beleuchtung
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
§ 19 - Bahnübergänge
(6) Die Scheinwerfer wartender Kraftfahrzeuge dürfen niemanden blenden.
tarekerksose Samstag, 30. Juli 2016 30 2 30 2
"Wenn Fußgänger in gleicher Richtung vorausgehen", warum ist das falsch?Anmerkung der Redaktion
Wenn Fußgänger in gleicher Richtung vorausgehen, werden diese durch Ihr Fernlicht nicht geblendet, da sie mit dem Rücken zu Ihnen gehen. Deshalb müssen Sie nicht abblenden. Im Gegenteil, dass Fernlicht sollte an bleiben, damit die Fußgänger wissen, dass sich von Hinten ein Fahrzeug nähert.c.horschig Mittwoch, 30. Dezember 2020 9 6 9 6
Warum muss man abblenden, wenn man in eine Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung fährt und kein Wagen entgegenkommt?Anmerkung der Redaktion
Es ist in der StVO so vorgeschrieben.