Alle drei Antworten sind richtig.

Die Nebelscheinwerfer vorne dürfen Sie bei Sichtbeeinträchtigung durch Nebel, Regen und Schneefall benutzen.

Nebelscheinwerfer mit Standlicht
Nebelscheinwerfer mit Standlicht

Nebelscheinwerfer mit Abblendlicht
Nebelscheinwerfer mit Abblendlicht

Die Nebelschlussleuchte (helle rote Lampe hinten!) dürfen Sie nur bei dichtem Nebel mit Sicht unter 50 m einschalten.

Nebelschlussleuchte links
Nebelschlussleuchte links

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 17 - Beleuchtung

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

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