Beim Abschleppens darf der Abstand zwischen den Fahrzeugen max. 5m betragen.

Das Abschleppseil oder Abschleppstange sind deutlich zu kennzeichnen (rote Fahne oder ähnliches in der Mitte anbringen).

Motorräder dürfen generell nicht abgeschleppt werden.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 15a - Abschleppen von Fahrzeugen

(4) Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.

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