Sie müssen sofort Warnblinklicht einschalten.

Danach sollten Sie das Warndreieck vor sich halten und dem Verkehr am rechten Fahrbahnrand vorsichtig entgegenlaufen und das Warndreieck in ausreichender Entfernung von Ihrem Fahrzeug (je nach der dort gefahrenen Geschwindigkeit und Übersicht der Straße ca. 100-200 m) aufstellen.

Wenn das Fahrzeug nicht von außen beleuchtet ist (z. B. durch eine Straßenlaterne), müssen Sie das Standlicht eingeschaltet lassen.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 15 - Liegenbleiben von Fahrzeugen

Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreieck, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge.

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