Danach sollten Sie das Warndreieck vor sich halten und dem Verkehr am rechten Fahrbahnrand vorsichtig entgegenlaufen und das Warndreieck in ausreichender Entfernung von Ihrem Fahrzeug (je nach der dort gefahrenen Geschwindigkeit und Übersicht der Straße ca. 100-200 m) aufstellen.
Wenn das Fahrzeug nicht von außen beleuchtet ist (z. B. durch eine Straßenlaterne), müssen Sie das Standlicht eingeschaltet lassen.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 15 - Liegenbleiben von Fahrzeugen
Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreieck, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge.
Wenn man das ließt denkt man doch die Antwortmöglichkeit "Rückfahrscheinwerfer einschalten" ist auch richtig oder warum ist sie dann falsch? (Wenn das Fahrzeug nicht von außen beleuchtet ist (z. B. durch eine Straßenlaterne), müssen Sie das Standlicht eingeschaltet lassen.)
Anmerkung der Redaktion
Wenn Ihr Fahrzeug an einer Stelle liegen bleibt, an der es eine Gefahr für den übrigen Verkehr bildet, sollten Sie nur Warnblinklicht einschalten. Wenn Sie den Rückwärtsgang einlegen und damit den Rückfahrscheinwerfer einschalten, denkt der nachfolgende Verkehr, dass Sie rückwärts fahren wollen. Dies könnte den nachfolgenden Verkehr zu gefährlichen Ausweichmanövern verleiten. Außerdem funktioniert der Rückfahrscheinwerfer im Gegensatz zum Warnblinklicht bei den meisten Fahrzeugen nur, wenn der Schlüssel steckt und die Zündung an ist. Sie dürfen Ihr Fahrzeug so nicht abstellen. Zur Sicherung des Fahrzeuges gehört auch das Abziehen des Zündschlüssels und das Verschließen des Fahrzeugs.
Sie müssen sofort Warnblinklicht einschalten.
Danach sollten Sie das Warndreieck vor sich halten und dem Verkehr am rechten Fahrbahnrand vorsichtig entgegenlaufen und das Warndreieck in ausreichender Entfernung von Ihrem Fahrzeug (je nach der dort gefahrenen Geschwindigkeit und Übersicht der Straße ca. 100-200 m) aufstellen.
Wenn das Fahrzeug nicht von außen beleuchtet ist (z. B. durch eine Straßenlaterne), müssen Sie das Standlicht eingeschaltet lassen.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 15 - Liegenbleiben von Fahrzeugen
Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreieck, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge.
InYourFace Sonntag, 1. Mai 2011 15 0 15 0
Wenn man das ließt denkt man doch die Antwortmöglichkeit "Rückfahrscheinwerfer einschalten" ist auch richtig oder warum ist sie dann falsch? (Wenn das Fahrzeug nicht von außen beleuchtet ist (z. B. durch eine Straßenlaterne), müssen Sie das Standlicht eingeschaltet lassen.)Anmerkung der Redaktion
Wenn Ihr Fahrzeug an einer Stelle liegen bleibt, an der es eine Gefahr für den übrigen Verkehr bildet, sollten Sie nur Warnblinklicht einschalten. Wenn Sie den Rückwärtsgang einlegen und damit den Rückfahrscheinwerfer einschalten, denkt der nachfolgende Verkehr, dass Sie rückwärts fahren wollen. Dies könnte den nachfolgenden Verkehr zu gefährlichen Ausweichmanövern verleiten. Außerdem funktioniert der Rückfahrscheinwerfer im Gegensatz zum Warnblinklicht bei den meisten Fahrzeugen nur, wenn der Schlüssel steckt und die Zündung an ist. Sie dürfen Ihr Fahrzeug so nicht abstellen. Zur Sicherung des Fahrzeuges gehört auch das Abziehen des Zündschlüssels und das Verschließen des Fahrzeugs.Fahrzeug mit eingeschaltetem Rückfahrscheinwerfer
Musics Mittwoch, 26. Februar 2014 37 14 37 14
Sehr gut erklärt, danke schön