Sie dürfen in einem Abstand von weniger als 10 m vor dem Andreaskreuz und dem Verkehrszeichen „Halt. Vorfahrt gewähren.” nicht halten, wenn Ihr Fahrzeug das Verkehrszeichen verdeckt. Sonst können andere Verkehrsteilnehmer dieses Verkehrszeichen nicht sehen.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 41 - Vorschriftzeichen
(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
(2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern.
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
Vorschriftzeichen
1
2
3
lfd. Nr.
Zeichen und Zusatzzeichen
Ge- oder Verbote
Erläuterungen
1
Zeichen 201
Andreaskreuz
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss dem Schienenverkehr Vorrang gewähren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
3. Wer ein Fahrzeug führt, darf vor und hinter diesem Zeichen
a) innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 310 und 311) bis zu je 5 m,
b) außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m
nicht parken.
4. Ein Zusatzzeichen mit schwarzem Pfeil zeigt an, dass das Andreaskreuz nur für den Straßenverkehr in Richtung dieses Pfeils gilt. Erläuterung
Das Zeichen (auch liegend) befindet sich vor dem Bahnübergang, und zwar in der Regel unmittelbar davor. Ein Blitzpfeil in der Mitte des Andreaskreuzes zeigt an, dass die Bahnstrecke eine Spannung führende Fahrleitung hat.
3
Zeichen 206
Halt. Vorfahrt gewähren.
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss anhalten und Vorfahrt gewähren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird. Erläuterung
Ist keine Haltlinie (Zeichen 294) vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist.
67
Zeichen 294
Haltlinie
Ge- oder Verbot
Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet sie an:
Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten.
§ 42 - Richtzeichen
(1) Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Ge- oder Verbote enthalten.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
(3) Richtzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.
Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2)
Richtzeichen
1
2
3
lfd. Nr.
Zeichen und Zusatzzeichen
Ge- oder Verbote
Erläuterungen
Abschnitt 2 Ortstafel
zu 5 und 6
Erläuterung
Ab der Ortstafel gelten jeweils die für den Verkehr innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften.
5
Zeichen 310
Ortstafel Vorderseite
Die Ortstafel bestimmt:
Hier beginnt eine geschlossene Ortschaft.
6
Zeichen 311
Ortstafel Rückseite
Die Ortstafel bestimmt:
Hier endet eine geschlossene Ortschaft.
Innerorts 5m vor dem Andreaskreuz und außerorts 50m, warum bei der Frage auf einmal 10m???
Anmerkung der Redaktion
Sie dürfen innerorts 5 Meter von einem Andreaskreuz entfernt halten, wenn das Verkehrszeichen durch Ihr Fahrzeug nicht verdeckt wird. Wenn Sie aber z.B. ein besonders hohes Fahrzeug haben und dadurch die Sicht auf das Andreaskreuz einschränken, müssen Sie innerorts mindestens 10 Meter Abstand halten, damit andere Verkehrsteilnehmer das Andreaskreuz frühzeitig erkennen können.
Warum gilt dies nicht für das Halteverbotsschild? Es sollte doch auch für alle zu sehen sein und nicht verdeckt werden? Sehr verwirrend.
Anmerkung der Redaktion
Im Haltverbot dürfen Sie nicht halten. 10 m vor dem Haltverbot dürfen Sie halten. Wenn Sie halten wollen, fahren Sie langsam, Deshalb reicht es, wenn Sie (oder ein anderer Verkehrsteilnehmer) das Haltverbot Schild sehen, wenn Sie davor stehen.
Sie dürfen in einem Abstand von weniger als 10 m vor dem Andreaskreuz und dem Verkehrszeichen „Halt. Vorfahrt gewähren.” nicht halten, wenn Ihr Fahrzeug das Verkehrszeichen verdeckt. Sonst können andere Verkehrsteilnehmer dieses Verkehrszeichen nicht sehen.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 41 - Vorschriftzeichen
(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
(2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern.
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
Vorschriftzeichen
Erläuterungen
Andreaskreuz
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss dem Schienenverkehr Vorrang gewähren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
3. Wer ein Fahrzeug führt, darf vor und hinter diesem Zeichen
a) innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 310 und 311) bis zu je 5 m,
b) außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m
nicht parken.
4. Ein Zusatzzeichen mit schwarzem Pfeil zeigt an, dass das Andreaskreuz nur für den Straßenverkehr in Richtung dieses Pfeils gilt.
Erläuterung
Das Zeichen (auch liegend) befindet sich vor dem Bahnübergang, und zwar in der Regel unmittelbar davor. Ein Blitzpfeil in der Mitte des Andreaskreuzes zeigt an, dass die Bahnstrecke eine Spannung führende Fahrleitung hat.
Halt. Vorfahrt gewähren.
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss anhalten und Vorfahrt gewähren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
Erläuterung
Ist keine Haltlinie (Zeichen 294) vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist.
Haltlinie
Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet sie an:
Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten.
§ 42 - Richtzeichen
(1) Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Ge- oder Verbote enthalten.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
(3) Richtzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.
Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2)
Richtzeichen
Erläuterungen
Ab der Ortstafel gelten jeweils die für den Verkehr innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften.
Ortstafel Vorderseite
Hier beginnt eine geschlossene Ortschaft.
Ortstafel Rückseite
Hier endet eine geschlossene Ortschaft.
Kirby Donnerstag, 28. August 2014 58 3 58 3
Innerorts 5m vor dem Andreaskreuz und außerorts 50m, warum bei der Frage auf einmal 10m???Anmerkung der Redaktion
Sie dürfen innerorts 5 Meter von einem Andreaskreuz entfernt halten, wenn das Verkehrszeichen durch Ihr Fahrzeug nicht verdeckt wird. Wenn Sie aber z.B. ein besonders hohes Fahrzeug haben und dadurch die Sicht auf das Andreaskreuz einschränken, müssen Sie innerorts mindestens 10 Meter Abstand halten, damit andere Verkehrsteilnehmer das Andreaskreuz frühzeitig erkennen können.Torfi99 Freitag, 14. September 2018 49 7 49 7
Warum gilt dies nicht für das Halteverbotsschild? Es sollte doch auch für alle zu sehen sein und nicht verdeckt werden? Sehr verwirrend.Anmerkung der Redaktion
Im Haltverbot dürfen Sie nicht halten. 10 m vor dem Haltverbot dürfen Sie halten. Wenn Sie halten wollen, fahren Sie langsam, Deshalb reicht es, wenn Sie (oder ein anderer Verkehrsteilnehmer) das Haltverbot Schild sehen, wenn Sie davor stehen.qiuxiaojie Mittwoch, 30. Januar 2019 30 14 30 14
Wenn ein Verkehrszeichen verdeckt würde, würde man nicht wissen, dass dort ein Verkehrszeichen steht!Anmerkung der Redaktion
Stimmt, dann steht bereits ein anderes Fahrzeug im Haltverbot und verdeckt das Zeichen.mario10i12 Sonntag, 22. Dezember 2019 39 26 39 26
Darf man vor „Halt. Vorfahrt gewähren.“ also überall halten und parken, soweit sein Fahrzeug das Verkehrszeichen nicht verdeckt? Danke.Anmerkung der Redaktion
So ist es.