Mit einem Lkw von 4,0 t zulässiger Gesamtmasse auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie höchstens 80 km/h fahren.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 3 - Geschwindigkeit

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

2. außerhalb geschlossener Ortschaften

  1. für
      aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
      bb) Personenkraftwagen mit Anhänger,
      cc) für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
      dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger
      80 km/h,

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