Mit einem Lkw von 4,0 t zulässiger Gesamtmasse auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie höchstens 80 km/h fahren.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 3 - Geschwindigkeit
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb) Personenkraftwagen mit Anhänger,
cc) für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,
Mit einem Lkw von 4,0 t zulässiger Gesamtmasse auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie höchstens 80 km/h fahren.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 3 - Geschwindigkeit
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb) Personenkraftwagen mit Anhänger,
cc) für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger
80 km/h,